| Musterverträge |
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| Geschrieben von: Administrator | ||||||||||
| Montag, den 05. Januar 2009 um 21:18 Uhr | ||||||||||
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Anstellungsverträge sind immer eine sehr individuelle Angelegenheit und müssen entsprechend der Situation ausgestaltet werden. Zwingender Bestandteil eines Anstellungsvertrages ist auf jeden Fall der Stellenumfang, ein Definition des Arbeitsgebietes und die Einstufung bei der Besoldung. Detailfragen gehören in der Regel in einen Stellenbeschrieb. Ein Vertrag kann nur im gegenseitigen Einverständnis abgeändert werden. Ein Stellenbeschrieb kann nach Anhörung des Angestellten vom Arbeitgeber im Rahmen des Vertrages abgeändert werden.
Entwurf für einen Anstellungsvertrag für Chorleiterinnen und Chorleiter (Word 2000)
Weitere hilfreiche Dokumente finden Sie hier auf der Homepage der Zürcher Landeskirche
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| Zuletzt aktualisiert am Samstag, den 07. Februar 2009 um 09:52 Uhr |




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