| Chorstatuten |
|
|
|
| Geschrieben von: Administrator | ||||||||||||||||||||
| Dienstag, den 06. Januar 2009 um 19:06 Uhr | ||||||||||||||||||||
|
Ein Kirchenchor muss nicht zwingend als Verein organisiert sein. Wichtig ist, dass die anfallenden Aufgaben von einem Team bewältigt werden. Die Chorleitung ist in erster Linie für ein gutes musikalisches Programm verantwortlich. Konzertorganisation, Absenzenwesen, Finanzen, Werbung, Bibliothek u.s.w. sind klassische Aufgaben von Vorstandsmitgliedern. Die Vereinsstruktur hat gewisse Vorteile: Durch regelmässige Hauptversammlungen muss sich der Chor einmal im Jahr Gedanken zum allgemeinen Betrieb machen, ein Vorstand übernimmt administrative Aufgaben und kann auch Ansprechpartner für die Kirchgemeinde sein und im Bereich der Finanzen ist eine klare Rechtsform oft hilfreich. Gerade Beträge und Subventionen sind durch einen Verein einfacher zu erhalten, da die Tatsache, dass der Finanzverantworliche überprüft durch Revisoren und der gesamte der Vorstand, dem Chor regelmässig Rechenschaft ablegen muss. Das gibt Sicherheit auch für die Personen die Verantwortung übernehmen. Statuten müssen der jeweiligen Situation angepasst werden und es ist auch sinnvoll diese regelmässig zu überdenken. In den Statuten kann auch Zusammenarbeit mit der Kirchgemeinde und die konkrete Aufgabe des Chores näher definiert werden. Es empfiehlt sich mit der Kirchgemeinde bei einer anstehenden Statutenrevision den Kontakt zu suchen.
Leitbild Kirche und Musik der Liturgie- und Gesangbuchkonferenz zuhanden der evangelisch-reformierten Kirchen der Schweiz (PDF-Datei)
Weitere hilfreiche Dokumente finden Sie hier auf der Homepage der Zürcher Landeskirche
|
||||||||||||||||||||
| Zuletzt aktualisiert am Samstag, den 07. Februar 2009 um 10:09 Uhr |




Download Statuten 03 (word)